Verrechnungspreisdokumentation

Verrechnungspreisdokumentation: Strengere Vorlagepflichten ab 2025

Die stetig wachsenden Compliance-Anforderungen für multinationale Unternehmen umfassen auch umfangreiche Dokumentationspflichten zu Verrechnungspreisen. Mit den jüngsten Änderungen der verfahrensrechtlichen Verrechnungspreisvorschriften in der Abgabenordnung (AO) folgt Deutschland dem globalen Trend zu strengeren Regelungen. Ab dem 1. Januar 2025 müssen international tätige Unternehmen ihre Verrechnungspreisdokumentation proaktiv und rechtzeitig erstellen.

Nach den neuen Regelungen können Finanzbehörden die Vorlage der Dokumentation jederzeit verlangen. Die Frist zur Vorlage wird auf 30 Tage verkürzt und beginnt ab 2025 mit der Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung – ohne zusätzliches Anfordern. Bei Verstößen gegen diese Mitwirkungspflichten drohen erhebliche finanzielle Sanktionen.

Wichtige Änderungen im Überblick:

Auswirkungen auf die Praxis

Unternehmen sollten zeitnah und vollständig ihre Verrechnungspreisdokumentation vorbereiten und kontinuierlich auf dem neuesten Stand zu halten . Eine Erstellung parallel zum Jahresabschluss erleichtert die Berücksichtigung fremdüblicher Verrechnungspreise.

Neben den nationalen Regelungen ist auch die Rechtslage in Ländern der Auslandsgesellschaften zu beachten. Frühzeitige und abgestimmte Dokumentationsprozesse sind entscheidend, um Synergien zu nutzen und globalen Compliance-Anforderungen gerecht zu werden. Eine regelmäßige Prüfung und Aktualisierung der Unterlagen minimiert Risiken und erleichtert eine zeitnahe Vorlage.

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