„Die Hürden für die Überbrückungshilfe I waren so hoch, dass in unserem Haus nur rund jede vierte Prüfung auch in einer Förderung mündet“, sagt Ralf Klein von der Steuerberatungsgesellschaft FRTG Group Essen. Die Bedingungen für die Überbrückungshilfen II wurden nun etwas gelockert. Klein rechnet damit, dass deutlich mehr Unternehmer nun Geld bekommen werden.
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Auch für die Monate September bis Dezember wird die Überbrückungshilfe fortgesetzt. Dabei werden die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung ausgeweitet. Kleine und mittelständische Franchise-Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Corona-Krise besonders stark betroffen sind, können nichtrückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten beantragen (Ralf Klein, Betriebswirt, www.FRTG-Essen.de).
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Generell sieht das EStG fixe Abschreibungsdauern vor. Bei Gebäuden sind als Absetzung für Abnutzung die folgenden Beträge bis zur vollen Absetzung abzuziehen:
bei Gebäuden, soweit sie zu einem Betriebsvermögen gehören und nicht Wohnzwecken dienen und für die der Bauantrag nach dem 31. März 1985 gestellt worden ist, jährlich 3 Prozent, bei Gebäuden, soweit sie die Voraussetzungen der Nummer 1 nicht erfüllen...
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„Das ist ein Beitrag zur Konjunktur, insbesondere bei den Softwareherstellern und Kassensystemanbietern“, sagt Ralf Klein von der Essener Steuerberatung FRTG. [...]
„Die neuen Steuersätze bringen den Unternehmen in der derzeit schwierigen Lage zunächst überhaupt keine zusätzliche Liquidität“, moniert Thomas Kuth, Chef der Steuerberatung FRTG.
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Die Steuerbefreiung bei arbeitgeberseitiger Gesundheitsvorsorge im Lohnsteuer- und Einkommensteuerrecht (§ 3 Nr. 34 EStG) gibt es schon einige Jahre, doch die Regelung ist nicht einfach zu verstehen. Das möchte die Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe ändern und hat nun eine sehr ausführliche Arbeitshilfe veröffentlicht (OFD Karlsruhe, Verfügung vom 21.7.2020, S 2342/135-St 142, DStR 2020, 2073).
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Immer mehr Menschen verbringen einen Teil ihrer Arbeitszeit zu Hause. Hier erfahren Sie, wie Sie die verschiedenen Varianten des Arbeitens zu Hause steuerlich absetzen können: mal sind es 600 Euro, mal 1.250 Euro, mal gibt es keine Obergrenze. Steuerberater Thomas Kuth hat dazu die passenden Tipps.
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Diplom-Finanzwirt, Steuerberater, Geschäftsführer
Thomas Kuth absolvierte sein Studium an der Fachhochschule für Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, ist Steuerberater, Diplom-Finanzwirt (FH) und Bilanzbuchhalter (IHK). Als Geschäftsführer der FRTG Steuerberatungsgesellschaft Essen widmet er sich neben dem klassischen Beratungsgeschäft Themen wie Konzeptionierung und Gestaltungsberatung, Steuerstrafrecht, Merger- und Akquisition sowie Unternehmensberatung.
Wir bieten individuelle, maßgeschneiderte und passgenaue Lösungen aus einer Hand für nationale und internationale Unternehmen jeder Rechtsform und Größe, Unternehmer, Vereine, Stiftungen sowie Privatpersonen, in den Bereichen:
Alfredstraße 155
45131 Essen
Tel.: +49-201-822896-0
Fax: +49-201-822896-29
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