Tax Compliance Management System (IKS)

Seit dem Jahr 2018 fragen die Betriebsprüfer zunehmend nach dem Vorliegen eines Tax Compliance Management Systems (TAX CMS) in geprüften Unternehmen. Die bayerische Finanzverwaltung verwendet seit dem Jahr 2021 in Betriebsprüfungen teilweise einen Fragebogen und fragt neben dem Umfang eines vorliegenden Tax CMS auch dessen Reifegrad bzw. dessen Angemessenheit und Wirksamkeit sowie das Vorliegen von Prüfungsvermerken und deren Art ab.

Soweit im Rahmen einer Außenprüfung eines Steuerpflichtigen nach den §§ 193 bis 202 der Abgabenordnung die Wirksamkeit eines von ihm eingesetzten Steuerkontrollsystems hinsichtlich der erfassten Steuerarten oder Sachverhalte überprüft wurde und kein oder nur ein unbeachtliches steuerliches Risiko für die in § 149 Absatz 3 der Abgabenordnung genannten Steuern und gesonderten Feststellungen besteht, kann die Finanzbehörde im Benehmen mit dem Bundeszentralamt für Steuern dem Steuerpflichtigen auf Antrag unter dem Vorbehalt des Widerrufs für die nächste Außenprüfung nach § 193 Absatz 1 der Abgabenordnung Beschränkungen von Art und Umfang der Ermittlungen unter der Voraussetzung verbindlich zusagen, dass keine Änderungen der Verhältnisse eintreten. Der Steuerpflichtige kann auf Antrag Prüfungserleichterungen in Form von Beschränkungen von Art und Umfang der Ermittlungen bei der Betriebsprüfung erhalten.

Gerne erstellen wir für Ihr Unternehmen eine Tax CMS im Rahmen einer Verfahrensdokumentation (Vdok). Gleichzeitig führen wir eine IST-Analyse durch, inwieweit z.B. Ihre Rechnungen revisionssicher sind und Ihre Programme den GoBD entsprechen.

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