Steuerstrafrecht – Steuerhinterziehung, Steuerverkürzung

Zu unseren Leistungen im Bereich Steuerberatung und Steuerrecht gehört insbesondere auch die Beratung bis zur Verteidigung in den folgenden Bereichen:

Steuerhinterziehung
Steuerordnungswidrigkeiten
Strafmaß bei Steuerhinterziehung
Steuerfahndung, Durchsuchung, Beschlagnahme
Umsatzsteuer-Straftaten
Schwarzgeld, Geldwäsche
Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung
Steuerverkürzung
Schwarzgeld in der Erbschaft
Steuergeheimnis
Ermittlungen gemäß § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO, Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse
Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Briefkastenfirmen

Eine Verteidigung allein durch den eigenen Steuerberater ist nur möglich, wenn und solange die Finanzbehörde das Strafverfahren selbst durchführt. Sobald die Staatsanwaltschaft das Verfahren führt, muss ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Es empfiehlt sich, stets von Beginn an auf ein interdisziplinäres Team von Spezialisten zu setzen.

Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie uns bitte direkt telefonisch oder per E-Mail.

Kontakt

Diskretion: Unsere Berater sind als Rechtsanwälte und/oder Steuerberater ausnahmslos Berufsgeheimnisträger. Als solche sind Sie nicht nur zur Geheimhaltung berechtigt (z.B. Zeugnisverweigerungsrecht in Verfahren), sondern auch verpflichtet. Diese Verschwiegenheit erstreckt sich gesetzlich auch auf alle unsere Mitarbeiter.